Das private Bieterverfahren eignet sich besonders gut für hochwertige Immobilien und Baugrundstücke in guten Lagen, um bessere Preise zu erzielen.
Das Bieterverfahren erhöht die Aufmerksamkeit potentieller Interessenten und ermöglicht einen reibungslosen Verkauf der Immobilie.
Beim Bieterverfahren nennt der Kaufinteressent eine Preisvorstellung. Der Immobilieneigentümer ist nicht zur Annahme eines Gebotes verpflichtet, erhält aber wichtige Informationen zum aktuellen Marktwert seiner Immobilie.
Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Immobilienversteigerung. Eigentümer sind beim Bieterverfahren nicht zur Annahme eines Gebots verpflichtet. Auch die abgegebenen Gebote sind rechtlich nicht verbindlich. Rechte und Pflichten entstehen auch beim Bieterverfahren erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Die Regeln für das Bieterverfahren werden individuell gestaltet. Der Erfolg eines Bieterverfahrens hängt von der Bewerbung der Immobilie und der kontinuierlichen Kommunikation mit den Kaufinteressenten ab.
Weil den Kaufinteressenten die Gelegenheit eingeräumt wird, ihre Gebote anzupassen, liegen die Vorteile eines Bieterverfahrens ganz klar auf der Hand:
- Durch das Verfahren wird mehr Interesse für die Immobilie erzeugt
- Es entsteht ein preiserhöhender Wettbewerb zwischen den Kaufinteressenten