Gutachter, Sachverständiger, Makler
Das Titelbild zeigt ein beleuchtetes Designerhaus in der Dämmerung
Haus verkaufen ohne Makler: Tipps vom Sachverständigen
Bild mit abgehakten Kontrollkästchen
Sie wollen Ihre Immobilie, Wohnung, Haus ohne Makler verkaufen. Der zertifizierte Immobiliensachverständige gibt Tipps für den privaten Hausverkauf.
Tipp 1 für den privaten Hausverkauf
Zu Beginn sollte man alle erforderlichen Unterlagen besorgen. Ansonsten kommt es während des Verkaufsprozesses immer wieder zu Verzögerungen. Bei fehlenden Grundschuldbriefen kommt es sogar zu erheblichen Verzögerungen, die zu Regress- oder Schadenersatzansprüchen (Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Kredite) der Käufer an die Verkäufer führen können.
Tipp 2 für den privaten Hausverkauf
Einen optimalen Verkaufspreis erzielt man beim Immobilienverkauf in privaten Bieterverfahren. Es handelt sich dabei nicht um eine Versteigerung oder eine Auktion. Kaufangebote müssen nicht angenommen werden. Das Verfahren ist zeitlich nicht limitiert. Es wird im Exposee erwähnt und nicht öffentlich bekanntgemacht. Dabei sollten allerdings gewisse Punkte beachtet werden.
Tipp 3 für den privaten Hausverkauf
Es sollte ein Wertgutachten über den Verkehrswert der Immobilie von einem geprüften, zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen für Immobilienbewertung vorliegen. Das gibt Käufern, Verkäufern und finanzierenden Banken Sicherheit. Es kommt dann zu schnelleren Kaufentscheidungen.
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Tipp 4 für den privaten Hausverkauf
Es sollte ein Energiebedarfsausweis vorliegen. Dieser Ausweis zeigt den Energiebedarf aufgrund einer umfassenden technischen Gebäudeanalyse der Immobilie und ermöglicht daher eine klare Aussage über den energetischen Gebäudezustand, was für die Käufer und die finanzierenden Banken heutzutage sehr wichtig ist.
Tipp 5 für den privaten Hausverkauf
Beim Hausverkauf ist es wichtig, dass man die Vorzüge der Immobilie aufzeigt. Man muss aber auch die bekannten Mängel offen kommunizieren. Ansonsten würde Arglist vorliegen.
Tipp 6 für den privaten Hausverkauf
Wichtig ist die Bonitätsprüfung der Käufer, bevor man einen Notar einschaltet.
Ist der notarielle Kaufvertrag unterschrieben und der Notar hat auch schon die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen, wird es besonders heikel, wenn dann die Finanzierung platzt.
Tipp 7 für den privaten Hausverkauf
Die Gebäudeversicherung darf von den Verkäufern nicht gekündigt werden.
Finanzierende Banken zahlen keine Darlehen aus, wenn keine Gebäudeversicherung besteht. Die Versicherung geht nach der Eigentümerumschreibung im Grundbuch automatisch auf die Käufer über. Diese können dann innerhalb einer gewissen Frist entscheiden, ob sie die Versicherung übernehmen oder eine andere Gebäudeversicherung abschließen.
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